Gasprüfung nach G607
Leistung im Detail
Gasprüfung nach G607
Die Flüssiggasanlage in Wohnmobil oder Caravan muss regelmäßig geprüft werden – die Richtlinie G607 schreibt dies alle zwei Jahre vor. Als Fachbetrieb übernehmen wir die vollständige Prüfung Ihrer Gasanlage inklusive aller Verbraucher und stellen die erforderliche Prüfbescheinigung aus.
- Sichtprüfung der gesamten Gasanlage (Leitungen, Anschlüsse, Armaturen, Flaschenschrank)
- Dichtheitsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinie G607
- Funktionsprüfung von Druckreglern, Absperreinrichtungen und Sicherheitsventilen
- Kontrolle des Gaswarnmelders auf Funktion und Fälligkeit
- Prüfung der Gasverbraucher wie Kocher, Backofen, Heizung und Kühlschrank
- Beratung zu Wartung, Austauschintervallen und sicherem Umgang mit der Gasanlage
- Ausstellung der Prüfbescheinigung (Prüfplakette) nach bestandener Prüfung
Die Prüfbescheinigung ist häufig Voraussetzung für den Versicherungsschutz sowie bei Vermietung oder Verleih Ihres Fahrzeugs. Wir erinnern Sie gerne an die nächste Fälligkeit.

Häufige Fragen
Gasprüfung nach G607
Wie oft muss die Gasprüfung nach G607 durchgeführt werden?
Die Richtlinie G607 schreibt eine Prüfung der Gasanlage alle zwei Jahre vor.
Ist die Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans ist die regelmäßige Prüfung nach G607 vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung ist zudem oft Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Was wird bei der Gasprüfung genau kontrolliert?
Wir prüfen die gesamte Gasanlage auf Dichtheit, kontrollieren Druckregler, Leitungen und Sicherheitseinrichtungen und testen die Funktion der Gasverbraucher wie Kocher, Heizung und Kühlschrank.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Gasprüfung ist in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen. Bei Terminvereinbarung nennen wir Ihnen gerne einen genaueren Zeitrahmen.
Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?
Wir informieren Sie über den Mangel und die notwendigen Schritte zur Behebung. Die Prüfbescheinigung stellen wir aus, sobald die Gasanlage die Prüfung besteht.
Erinnern Sie mich an die nächste fällige Prüfung?
Gerne – sprechen Sie uns einfach darauf an, dann behalten wir die nächste Fälligkeit für Sie im Blick.